Handhabung Sperrmüll- und Elektroschrott-Entsorgung


Die Stadtverwaltung Usingen informiert über die Handhabung der Sperrmüll- und Elektroschrott-Entsorgung.

 

Für die Entsorgung von Sperrmüll und E-Schrott gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Abfall, zu den Öffnungszeiten der Deponie Brandholz, an der Deponie abgegeben werden.

 

Zum anderen besteht die Möglichkeit den Sperrmüll und/oder E-Schrott über die Sperrmüllhotline unter der 0800-7242115 oder per E-Mail unter sperrabfall@kv-entsorgung.de anzumelden. Dieser Service ist für Bürgerinnen und Bürger, die an das Usinger Abfallsystem angeschlossen sind, kostenlos.

 

Den Entsorgungstermin erhalten Sie per Info durch die Firma Kilb. Zu beachten ist, dass nur die angemeldeten Gegenstände mitgenommen werden. Die zu entsorgenden Einzelteile dürfen in ihrem größten Ausmaß 2,20 m, ein Gewicht von 50 kg und die bereitgestellte Menge pro Haushalt sowie 6 cbm nicht überschreiten. Die Sperrmüllentsorgung ist auf zwei Termine pro Jahr /pro Haushalt begrenzt.

 

Der Abfall ist bis spätestens morgens am Abholtag um 6:00 Uhr auf dem Gehsteig bereitzustellen. In Ausnahmefällen, sollte kein Gehsteig vorhanden sein oder der Gehsteig zu schmal sein, kann der Abfall direkt an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden.

 

Der Sperrmüll sollte rechtzeitig angemeldet werden und eine Wartezeit von ca. 4-8 Wochen sollte eingerechnet werden.

 

Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen gehen nicht zu Lasten des Gebührenzahlers. Die Entsorgungskosten hierfür muss jeder Abfallerzeuger selbst tragen.

 

Keine Sperrmüllgegenstände sind z.B.: Sämtliche Teile, die aus Bau- und Umbauarbeiten stammen, alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Fenster, Türen, Toiletten, Waschbecken, Steine oder Holzgebälk. Auch Gartenabfälle, Tapetenreste, Altreifen, Motoren, Behälter mit Säuren oder Laugen sowie Paletten sind keine Sperrmüllgegenstände.