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Finanzverwaltung

Stadt Usingen

Finanzen

Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung der Stadt Usingen gliedert sich in drei Bereiche:

Im Bereich der Finanzverwaltung werden Ihre personenbezogenen Daten in den Bereichen Buchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Steuern, Mahnung, Vollstreckung, Kasse und Haushalt der Stadt Usingen verarbeitet.

Zu Ihren personenbezogenen Daten gehören gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen oder beziehen lassen, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen oder zu einer Kennnummer, mit der Ihre Person identifiziert werden kann.

Die Stadt Usingen erhebt, verarbeitet und archiviert Informationen (sowohl in Papierformat als auch in digitaler Form).
Zu diesen Daten können gehören:
•    Stammdaten von Privatpersonen, Firmen und Behörden (Namen, Anschrift, Kassenzeichen)
•    Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
•    Zahlungsrelevante Daten (Bankverbindung, Rechnungen/Kostenbescheide)
•    Abrechnungsdaten (Bankverbindung bei vorliegender Einzugsermächtigung)

Zwecke der Erhebung und Verarbeitung
Die Stadt Usingen erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung von vertraglichen und rechtlichen Zahlungsvorgängen der Stadt Usingen.
Dazu gehören:
•    Lohn- und Gehaltsbuchungen und Überweisungen
•    Überweisung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Kostenbescheide
•    Beitreibung von Forderungen der Stadt Usingen (Mahnung und Vollstreckung)
•    Erstellung von Bilanzen und Steuererklärungen und gesetzlich vorgeschriebenen Vorgängen
•    Erstellen von Spendenbescheinigungen
•    Erhebung von Realsteuern

Eine Verarbeitung Ihrer Daten für andere als die genannten Zwecke erfolgt nur, soweit diese Verarbeitung mit den Zwecken der Zahlungs- und Buchungsvorgänge vereinbar ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung von Zahlvorgängen in der Stadt Usingen ist die Erfüllung von Verpflichtungen aus Kaufverträgen, Vertragsverhältnissen, Verwaltungsakten und gesetzlichen Vorschriften. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) und c) DSGVO.
Erhoben und verarbeitet werden hierfür Daten nur, soweit dies für die Erfüllung von rechtlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit eventuell weitere Daten nicht unmittelbar für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, stützt sich die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse der Stadt gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Ein berechtigtes Interesse kann sich z. B. aus internen Organisations- und Verwaltungszwecken, zum Schutz der Einrichtungen, Anlagen und Vermögenswerte der Stadt sowie der Datenverarbeitungsanlagen und Daten ergeben. Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist hier zulässig, wenn nicht der Schutz Ihrer Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegt.
Im Einzelfall können wir auch Ihre Einwilligung in die Verarbeitung oder Übermittlung Ihrer Daten einholen.
Ihre Einwilligung ist in diesen Fällen freiwillig und kann von Ihnen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Aus einer Nichteinwilligung oder einem eventuellen späteren Widerruf einer Einwilligung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Weitere Informationen zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Website der Stadt Usingen.

Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Stadt Usingen an die Bereiche weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zur Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.
Ihre persönlichen Daten werden an externe Stellen nur insoweit übermittelt oder offenbart, als dies durch eine Rechtsnorm vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder aufseiten von der Stadt Usingen oder einer externen Stelle ein berechtigtes Interesse im o. g. Sinn besteht und die Übermittlung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Es können z.B. folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
•    von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), Dienstleister für unterstützende Tätigkeiten und weitere Verantwortliche im Sinne der DSGVO, insbesondere in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Unterstützung/Wartung von IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Buchhaltung und Controlling, Datenvernichtung, Kundenverwaltung, Marketing, Kreditinstitute
•    öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt
•    Stellen und Institutionen aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten (z. B. an Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, konzernangehörige Unternehmen und Gremien und Kontrollinstanzen)
•    sonstige Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Ihre persönlichen Daten und Informationen können von der Stadt Usingen auch Bevollmächtigten und Auftragnehmern, die für uns eine Dienstleistung erbringen, einschließlich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden, soweit hierzu im Einzelfall nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis besteht. Sollte dafür Ihre Einwilligung oder eine gesonderte Unterrichtung erforderlich sein, werden wir vorher Ihre Einwilligung einholen.
Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange sie für zahlungs- und buchführungsrelevante Vorgänge in der Stadt Usingen notwendig und erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.