Grußwort
Als Fachbereichsleiter für den Bereich Stadtkasse und Vollstreckung heiße ich Sie hier auf unserer Homepage herzlich willkommen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurden zum 01. Mai 2007 die Stadtkassen und die beiden Steuerämter der Stadt Neu-Anspach und Usingen zusammengelegt. Weiterhin wurde in unsere interkommunalen Zusammenarbeit zum 01.11.2019 die Gemeindekasse Glashütten integriert. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern, sowie ein konzentriertes Fachwissen für Sie vorzuhalten. Die Eigenständigkeit der Städte bleibt jedoch davon unberührt.
Sie dürfen sicher sein, dass sich die Verwaltung als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Gäste versteht. Wir möchten dies auch mit unserem Internetauftritt vermitteln und arbeiten stetig daran ihn zu optimieren.
Nachfolgend möchte ich Ihnen das Aufgabengebiet unseres Fachbereiches näher erläutern.
Aufgabenbereich der Stadtkasse:
Die Stadtkasse ist Ansprechpartner für den Zahlungsverkehr. Um eine schnelle und richtige Verbuchung zu gewährleisten, bitten wir, bei Zahlungen das Kassenzeichen anzugeben. Die Angabe entnehmen Sie bitte aus den Bescheiden, Schreiben und Rechnungen. Bei Rückfragen, welche die Entstehung der Forderung betreffen, bitten wir Sie, sich an das zuständige Fachamt zu wenden, die Mitarbeiter dort sind Ihnen gerne behilflich.
Aufgabenbereich der Vollstreckung:
Die Kasse ist zuständig für die gesamte Buchhaltung der Stadt. Weiterhin umfasst das Aufgabengebiet der Stadtkasse das Mahn- und Vollstreckungswesen zur Beitreibung von offenen Forderungen und die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bis hin zur Zwangsversteigerung von Grundstücken und Gebäuden.