Wichtige Information zur Rückseite des Musterstimmzettels für die Gemeindewahl
Am vergangenen Samstag, 06.02.2021 wurden die Musterstimmzettel für die bevorstehenden Kommunalwahlen in der Stadt Usingen verteilt. Leider enthält die Rückseite des Musterstimmzettels der Gemeindewahl eine nicht korrekte Information. Es wurde versehentlich die Information zur Wahl des Ortsbeirates aufgedruckt.
Die Wähler*innen haben, wie es auf der Vorderseite im „Musterstimmzettel“ im oberen Teil angegeben ist, 37 Stimmen. So viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtversammlung zu wählen sind.
Am Samstag, 13.02.2021 werden für die Gemeindewahl nochmals Musterstimmzettel mit der korrekten Angabe auf der Rückseite verteilt. Den Musterstimmzettel zur Gemeindewahl können Sie auch hier einsehen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

anlässlich der Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021 in der Stadt Usingen haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahl oder einen Wahlschein zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Usingen eingetragen sein. Diese Information wird Ihnen mit der Zusendung Ihrer Wahlbenachrichtigung (bis 19.02.2021) übermittelt.
Sollte Ihnen diese nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (Wahlamtes) (0 60 81 / 10 24 -3300, -3301, -3302 und -3303).
AUF DIESER WAHLBENACHRICHTIGUNG FINDEN SIE DIE ERFORDERLICHEN ANGABEN ZUR ONLINE-BEANTRAGUNG DER BRIEFWAHL (WAHLBEZIRK UND DIE LAUFENDE NUMMER IM WÄHLERVERZEICHNIS).
Bitte nutzen Sie bei Online-Beantragung nicht die Funktion „Wo ist mein Wahllokal“!
Über diesen Link können Sie die Briefwahl beantragen:
Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Unsere aktuelle Pressemitteilung "Kommunalwahlen: Möglichkeit zur Briefwahl" mit weiteren Informationen finden Sie unter www.usingen.de/aktuelles
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgerbüro-Team

Die Flächen sind mit Namen der Parteien ausgezeichnet. Die Maximalgröße der Wahlplakate für diese vorgesehenen Flächen beträgt DIN A1 (Hochformat).
Hier finden Sie die Standorte der Wahlplakatwände.
Auszug aus der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Usingen (§5 Wahlsichtwerbung): Vor den Wahlen zum europäischen Parlament, den Bundestags-, Landtags-und Kommunalwahlen stellt die Stadt Usingen im gesamten Stadtgebiet Großplakattafeln auf. Auf Antrag werden den Parteien, die in dem Wahlkreis, zu dem Usingen gehört, mit Wahlvorschlägen zugelassen sind, Werbeflächen auf diesen Großplakattafeln zugewiesen. Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entfällt.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen Herr Adrian Ernst, Ordnungsamt unter der Telefonnummer 0 60 81 / 10 25 -32 10 gerne zur Verfügung.

Wenn auch Sie einmal einen Blick "hinter die Kulissen" werfen wollen und wahlberechtigt sind: Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Und bedenken Sie: Die Arbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beansprucht Sie praktisch nur einen Tag - im Gegensatz zu manchen anderen Ehrenämtern.
Für Ihre Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 50,- Euro. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei den Kommunalwahlen (Kreiswahl, Gemeindewahl, Ortsbeiratswahl und Ausländerbeiratswahl) am 14. März 2021 in der Stadt Usingen unterstützen.
Kontakt:
E-Mail: buergerbuero@usingen.de
Telefon: 0 60 81 / 10 24 -3300, -3301, -3302
