Aufhebung des Bebauungsplans „Teilbebauungsplan Kransberg“ und dessen 1. Änderung, Stadtteil Kransberg


Bauleitplanung der Stadt Usingen, Stadtteil Usingen
Aufhebung des Bebauungsplans „Teilbebauungsplan Kransberg“ und dessen 1. Änderung, Stadtteil Kransberg

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhebung des Bebauungsplans und Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Teilbebauungsplan Kransberg“ und seiner 1. Änderung, Stadtteil Kransberg, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung befindet sich im Norden des Stadtteils Kransberg. Er umfasst die nördlichen neun Baugrundstücke der Straße „Am Wellenhaag“ und hat eine Größe von ca. 1,48 ha und ist in nachfolgender nicht-maßstäblichen Übersichtskarte dargestellt.


Geltungsbereich, ohne Maßstab


Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes und dessen 1. Änderung war die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets. Der Baubestand entspricht auch den Bebauungsplaninhalten. Allerdings liegen keine Hinweise zur Bekanntmachung des Bebauungsplans vor. Der Geltungsbereich ist bereits vollständig bebaut und künftige Bauvorhaben werden nach Rechtskraft der Aufhebungssatzung nach § 34 BauGB beurteilt, d.h. diese müssen sich in die umliegende Bebauung einfügen. Eine städtebaulich geordnete Entwicklung ist aufgrund der vorhandenen Bebauung möglich.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit der Begründung in der Zeit von

                 Montag dem 03.04.2023 bis einschl. Freitag dem 14.04.2023

im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00. bis 13:00 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt. In Ausnahmefällen sind nach vorheriger Vereinbarung auch weitere Termine möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter der Adresse https://www.usingen.de/bauen-und-stadtentwicklung/staedtebauliche-gebietsentwicklung zur Verfügung.

Mit der Auslegung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufhebung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanaufhebung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufhebung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Usingen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Usingen hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.


Usingen, den 25.03.2023

 

Für den Magistrat der Stadt Usingen


Steffen Wernard
Bürgermeister