Lageplan auf dem gestapelte kleine Ziegelsteine liegen. Daneben befindet sich ein Bleistift und ein gelber Zollstock.

Städtebauliche Gebietsentwicklung

Städtebauliche Gebietsentwicklung

Seit dem 21. November 2022 gibt es den Bereich „städtebauliche Gebietsentwicklung“ im Bereich des Bauamtes der Stadt Usingen. Diese umfasst die Bereiche „Bürger-Bauberatung“ und „Bürger-Online-Portal“ sowie die Gebietsentwicklungen für den Bereich Konzeption/städtebaulichen Entwurf und für den Bereich Erschließung.

Unter der Rubrik „Bürger-Bauberatung“ und „Bürger-Online-Portal“ finden Sie Antworten und Auskünfte sowie Hilfestellungen zu Fragen rund um das Bauen innerhalb Usingens wie z.B. zu Bebauungsplänen, städtischen Satzungen, Bauberatungen, Förderanträge und Baugebieten.

Das „Bürger-Online-Portal“ bietet Ihnen die Möglichkeiten die Bebauungspläne, Festsetzungen und Geltungsbereiche sowie sonstige Auskünfte innerhalb der Liegenschaftskarte der Stadt Usingen einzusehen. Da derzeit alle Bebauungspläne der Stadt Usingen in der Rechtsprüfung befinden, stellt die derzeitige Auflistung keine Rechtssicherheit dar. Um Rechtssicherheit für die Beurteilung zu haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.


Aktuelle bauliche Maßnahmen:

Die Stadt Usingen entwickelt derzeit die Baugebiete „Am Weiher II“ in Usingen-Merzhausen sowie das Baugebiet „Heidigkopf“ in Usingen-Eschbach. In beiden Gebieten werden das Mehrgenerationen-Wohnen und die Plus-Energie-Siedlungen großgeschrieben. Hierzu finden derzeit umfängliche Untersuchungen statt, um den Usinger Bürgerinnen und Bürgern ein nachhaltiges Wohnen zu ermöglichen.

Sollten Sie konkrete Fragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail an bauamt@usingen.de oder über die Kontaktdaten auf dieser Seite bei uns melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei uns keine entsprechende Vormerkung oder Eintragung in eine Liste geführt wird.


Bauberatung:

Das Bauamt prüft Bauanträge und Bauvoranfragen im Rahmen der Beteiligung der Stadt Usingen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises.

Für eine umfangreiche Bauberatung stehen wir Ihnen gerne nach vorheriger Terminabstimmung mit den entsprechenden Sachbearbeiterinnen zur Verfügung:

  • wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken haben
  • wenn Sie Fragen zu Abbruch, Erweiterungen und Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude haben
  • wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist
  • wenn Sie wissen möchten, welches Baugenehmigungsverfahren auf Ihr Vorhaben zutrifft
  • wenn Sie Auskünfte zum Bauantrag haben möchten
  • wenn es darum geht, welche bauordnungs- und planungsrechtliche Vor- und Maßgaben auf Ihr Grundstück zutreffen

Neben der Beratung zu den Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken ermöglichen wir Ihnen die Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bebauungspläne. Bürgerinnen und Bürger können kostenlos eine Bauherrenmappe zum Ökologischen Bauen erhalten.


Rechtskräftige Bebauungspläne:



Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren:

Welche Bebauungspläne befinden sich bei der Stadt Usingen noch im Aufstellungsverfahren?

Es stehen die unten aufgeführten Planungen zu Ihrer Ansicht bereit. Zu den jeweiligen Planungen können Sie innerhalb des angegebenen Beteiligungszeitraums - der Offenlegung - eine Stellungnahme abgeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens in einem Abwägungsvorgang bearbeitet wird.

Sie können Ihre Stellungnahme gerne per E-Mail oder schriftlich mit Angabe des Bebauungsplanes an folgende Anschrift senden:

Magistrat der Stadt Usingen
Bauamt - Bauleitplanung
Pfarrgasse 1
61250 Usingen

Die Planunterlagen können während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Bauamt eingesehen werden.

Bebauungsplan "Feuerwehr und Bauhof in der Weilburger Straße", Kernstadt Usingen


Bebauungsplan "Hof Taunusblick 1"



Flächennutzungsplanung:

Weitere Informationen und Auskünfte zur Flächennutzungsplanung erhalten Sie hier.