Termine im Bürgerbüro nur nach telefonischer Absprache
Ohne Termin ist eine Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeiterin leider nicht möglich.
Die Einhaltung von Hygienevorgaben und die Kontaktvermeidung haben dabei weiterhin Priorität.
Für Besucherinnen und Besucher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Das Desinfizieren der Hände beim Betreten des Rathauses wird ermöglicht und erwartet.
Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse können in der aktuellen Situation weiterhin auch per E-Mail unter buergerbuero@usingen.de beantragt werden. Hierzu bitte den Verwendungszweck angeben und ein Foto oder ein PDF des Ausweisdokumentes der Email als Identitätsnachweis beifügen.
Bitte nutzen Sie auch „Das digitale Rathaus“.
Erreichbarkeit des Bürgerbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist 42,5 Stunden in der Woche für Sie da.
Das Team des Bürgerbüros unterstützt Sie bei Anliegen rund um die Themen Einwohnermeldewesen, Ausweisangelegenheiten, Gewerbemeldungen, Wahlen und viele andere kommunale Serviceleistungen.
Bitte informieren Sie sich über unser Serviceangebot im Bürgerbüro. Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen auch gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung!
Möchten Sie Wartezeiten vermeiden, dann können Sie gerne für Ihr Anliegen einen Termin vereinbaren.
Unsere Aufgaben:
Einwohnerwesen
- Anmeldung eines Wohnsitzes
- Abmeldung eines Wohnsitzes
- Ummeldung eines Wohnsitzes
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Übermittlungs- /Auskunftssperre
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kirchenaustritt
- Beglaubigungen
Pass- und Ausweiswesen
Gewerbe
- Gewerbe-Anmeldung
- Gewerbe-Ummeldung
- Gewerbe-Abmeldung
- Reisegewerbe
- Bescheinigung aus dem Gewerberegister
Wahlen
Führerschein
Entgegennahme von Anträgen (Serviceleistung für den Hochtaunuskreis) auf
- Umstellung der Fahrerlaubnis
- Verlängerung der Fahrerlaubnis (Klasse C/C1/C1E/CE/CE79)
- Ersatz-Fahrerlaubnis (bei Verlust oder Diebstahl)
- Internationaler Führerschein
Fischereischein
Fundbüro
Sie haben etwas verloren? Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel nicht sofort nach dem Fund abgegeben werden, es kann ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund dauern.
Haben Sie ein Dokument (Ausweis, Scheckkarte o. ä.) verloren, das mit Ihrem Namen versehen ist? Hier ist keine Fundanfrage erforderlich! Hier erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro.
Bei Schlüsselverlust ist eine persönliche Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich.
Fundgegenstände von 'auswärtigen Verlierern' werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) weitergeleitet.