Usingen ist Teil der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"


Im Juli 2021 gründeten einige Städte die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten". Diese Initiative setzt sich für mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum der Verkehrsbehörden bezüglich der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ein, da die Straßenverkehrs-Ordnung einen engen Rahmen bzgl. der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung vorgibt.

Unter anderem dürfen Geschwindigkeitsbegrenzungen an Hauptverkehrsstraßen nur angeordnet werden, wenn eine örtliche Gefahrenlage dies erfordert oder z.B. schutzwürdige Einrichtungen wie Grundschulen, Kitas und Seniorenhäuser direkt an Hauptstraßen angeschlossen sind. Darüber hinaus war es bisher nur in begründeten Einzelfällen unter Beachtung der besonderen Umstände möglich, Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen.

Die Stadt Usingen hat sich dieser Initiative vor einiger Zeit per politischem Beschluss angeschlossen. „An einigen Stellen konnten wir zwar bereits Tempo-30 umsetzen, allerdings gibt es sicherlich noch weitere Bereiche, in denen eine Begrenzung der Geschwindigkeit sich in Sachen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit positiv auswirken würde“, erläutert Bürgermeister Steffen Wernard.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Initiative Einfluss auf die Bundesregierung nehmen kann. Für weiterreichende Kompetenzen der Straßenverkehrsbehörden muss die bundesweit gültige Straßenverkehrs-Ordnung angepasst werden.