Spielapparatesteuer
Die Stadt Usingen erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer.
Die Steuererklärung ist auf vorgeschriebenen Vordruck zu erstellen und zum 15. des Monats, der auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgt, einzureichen. Gleichzeitig ist der errechnete Betrag an die Stadtkasse zu entrichten.