Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Zusammenlegungsverfahrens Usingen – Waldhof


Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Straße 11,
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel:  0611/535-6000
Fax: 0611/327605600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Gz: 2-LM-05-26-32-01-B-0002#002


Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Usingen – Waldhof

Verfahrens-Nr.: Z 2632

Öffentliche Bekanntmachung


Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des

Zusammenlegungsverfahrens Usingen – Waldhof


Mit dem Zusammenlegungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Flurbereinigungsbehörde, in Limburg a. d. Lahn vom 15.08.2022, ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG wird durch die Teilnehmer (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke) gebildet.

Aufgrund des § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl am

Mittwoch, den 30.11.2022 um 17:00 Uhr

in der Hugenottenkirche in Usingen,

Marktplatz 23, 61250 Usingen statt.


Hiermit werden zu diesem Termin alle Teilnehmer und alle Bevollmächtigten der Teil-nehmer, die am beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Z 2632 Usingen-Waldhof beteiligt sind, geladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Dies bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere Teilnehmer weitere Stimmen bei der Wahlhandlung abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.

Bevollmächtigte haben zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitzubringen. In den Vorstand wählbar sind nur natürliche Personen. Diese brauchen nicht Teilnehmer am Zusammenlegungsverfahren zu sein. Bitte bringen Sie entsprechende Ausweise zur Überprüfung Ihrer Identität mit.

Es gelten die am Veranstaltungstag aktuellen Corona-Regelungen und Hygienekonzepte der Stadt, des Landes und des Bundes.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Stadt Usingen und in den angrenzenden Städten Butzbach und Neu-Anspach, sowie den angrenzenden Gemeinden Wehrheim im Taunus, Weilrod, Ober-Mörlen, Grävenwiesbach und Schmitten öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Ladung auf der Internetadresse hvbg.hessen.de/Z2632 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Limburg, den 28.10.2022

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

- Flurbereinigungsbehörde -

gez. Albrecht (Verfahrensleiter)