Abfallentsorgung
Abfallkalender 2023 - Vorderseite
Abfallkalender 2023 - Rückseite

Elektronischer Abfallkalender
Hier erhalten Sie eine Wochenübersicht mit den Entsorgungsterminen für Ihre Adresse.
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Jahreskalender als ICS Datei herunterzuladen, die Termine werden dann in Ihrem Outlook-Kalender angezeigt.

Abfallerinnerung via Smartphone
MyMüll.de erinnert Sie an die Abholtermine - scannen sie hierfür einfach den abgebildeten QR-Code.

Abfallwegweiser herunterladen
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Abfälle in welchen Müll gehören.
Gelbe Säcke

Für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien sind in Deutschland allein die sogenannten „Dualen Systeme (kurz DSD)“ zuständig. Sie sind ein Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern, die sich um das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen kümmern. Dieses System existiert völlig unabhängig von der kommunalen Sammlung und ist nicht damit verbunden.
Der Gelbe Sack sowie die Entsorgung von Verpackungsabfällen finanzieren sich nicht über die kommunale Abfallgebühr, sondern über Lizenzentgelte. Zu denen trägt jeder von uns beim Kauf von verpackten Produkten bei. Einfach ausgedrückt: Man zahlt bereits an der Kasse im Supermarkt für die spätere Entsorgung der Verpackung. Die von Ihnen an uns entrichteten Abfallgebühren haben somit nichts mit den Leistungen rund um den Gelben Sack zu tun.
Wir als Kommune haben keinerlei Einfluss auf die Gelben Säcke bzw. das Duale System Deutschland. Das Bürgerbüro dient ausschließlich als Ausgabestelle der Gelben Säcke.
Bei Reklamationen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte daher direkt an das beauftragte Unternehmen:
Firma Kilb
Für Informationen über den Erwerb der Gelben Tonne, wenden Sie sich bitte direkt an den Entsorger:
Firma Bördner
Sperrmüll

Bitte melden Sie Ihren Sperrmüll direkt unter folgender Hotline an:
- 0800 7242115
oder per Mail:
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen gehen nicht zu Lasten des Gebührenzahlers. Die Entsorgungskosten hierfür muss jeder Abfallerzeuger selbst tragen.
Grünecken

Voraussetzung für die unentgeltliche Nutzung der Grünecken ist, dass Sie Usinger Bürger sind und Ihr Grundstück an die städtische Abfalleinsammlung angeschlossen ist.
Bitte achten Sie darauf, dass der Grünabfall lose innerhalb der bestehenden Absperrung eingegeben wird. Baumäste dürfen nicht stärker als 10 cm im Durchmesser sein. Andere Abfälle, wie z.B. Kartonage, Baumwurzeln, Restmüll, Plastiksäcke, Altreifen, Erternitplatten, etc. dürfen nicht in und an der Grünecke entsorgt werden.
Wo sich die Grünecken genau befinden, erfahren Sie auf der Rückseite des Abfallkalenders.
Die Nutzung der Grünabfallentsorgung durch Gewerbetreibende im Erwerbs- und Landschaftsgartenbau ist verboten!
Bioabfall
Was darf in die Biotonne?
Gemüse- und Obstreste, Fruchtschalen (Nüsse,
Bananen, etc.), Zitrusfrüchte, Lebensmittelreste
(roh oder gekocht), Kaffeefilter, Teebeutel, Knochen, Milch- und Getreideprodukte, Federn, Eierschalen und -kartons, Fleisch-, Fisch- und Wurstreste, verdor-bene
Lebensmittel, Speiseöle und -fette in fester Form, Zeitungspapier (zum Einwickeln), Taschentücher,
Küchenpapier, Papierservietten, Fallobst, Stroh und Sägespäne.
Was darf nicht in die Biotonne?
Flüssige Abfälle, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel,
Zigarettenkippen, Windeln, Katzenstreu, Aschen, Straßenkehricht, Keramik, Steine, Chemikalien aller Art, Verpackungen, Hundekot, Dosen, Leder, Sondermüll,
Batterien, Textilien, Tierkadaver.
Link: Flyer der Rhein-Main-Deponie GmbH
Bitte keine „kompostierbaren“ Bioabfallbeutel (Maisstärkesäcke) zur Sammlung und Vorsortierung Ihrer Bioabfälle verwenden!
Sogenannte „kompostierbare“ Bioabfallsammelbeutel können in den Biogasanlagen Wicker und Brandholz während der rund dreiwöchigen Vergärung und der anschließenden Nachrotte nicht rasch genug zersetzt werden. Reste finden sich in den Gärrückständen wieder und beeinträchtigen die Qualität des hergestellten organischen Düngemittels.
Die Sammelbeutel werden somit zum Störstoff und – soweit maschinell möglich – bereits vor der Behandlung aussortiert. Die nachträgliche Störstoffauslese ist in der Regel unvollständig, technisch aufwendig und darüber hinaus teuer.
Deponiepark Brandholz
- Deponiepark Brandholz, Brandholz 1, 61267 Neu-Anspach
- 06081 44250
- Mo. - Fr. 7:30 - 16:00 Uhr, Sa. 08:00 - 13:00 Uhr
Folgende Anträge können Sie bei uns einreichen:
Antrag auf Befreiung der Biotonne