Ortsgericht/Schiedsamt
Ortsgericht Usingen zieht im Oktober 2023 in neue Räumlichkeiten am Bauhof um
Die Stadtverwaltung Usingen informiert darüber, dass das Ortsgericht Usingen ab Dienstag, 10. Oktober 2023 in neuen Räumlichkeiten anzutreffen sein wird. Das Team um Ortsgerichtsvorsteher Rainer Born wird ab diesem Zeitpunkt am Bauhof der Stadt Usingen in der Weilburger Straße 46 ansässig sein.
Das neue Büro des Ortsgerichts Usingen ist barrierefrei im Erdgeschoss gelegen und über eine separate Klingel am Eingang des Bauhof-Gebäudes erreichbar. Termine sind wie gewohnt nach vorheriger telefonischer Abstimmung dienstags zwischen 17:00 und 19:00 Uhr möglich und können unter der Telefonnummer 06081/1024-3220 vereinbart werden.
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht.
Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Ansprechpartner ist
Öffnungszeiten : Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung!
Aufgaben der Ortsgerichte
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt.
Diese sind:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
Sicherung des Nachlasses
Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Schätzungen
Das Formular "Antrag auf Schätzung/Wertfeststellung finden Sie hier:
Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Amt und Aufgabe
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Schiedsamtsbezirk Usingen I (Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf)
Stellvertreterin
Schiedsamtsbezirk Usingen II (Eschbach, Kransberg, Michelbach, Wernborn)
Stellvertreter