Kommunalwahlen: Möglichkeit zur Briefwahl


In wenigen Wochen ist es soweit: Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen (Kreistagswahl, Gemeindewahl, Ortsbeiratswahlen und Ausländerbeiratswahl) statt.

Die Corona-Pandemie stellt alle Beteiligten bei dieser Wahl vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung Usingen betont, dass die Gesundheit der Wählerinnen und Wähler, der Mitglieder der Wahlvorstände sowie die Hygiene in den Wahlräumen höchste Priorität haben und bittet zur allgemeinen Sicherheit daher dringend um Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln bei Besuch des Wahlraumes. Der Wahlraum darf nur einzeln oder mit maximal zwei Personen aus einem Hausstand (oder einer Hilfsperson) betreten werden.

Damit es im oder am Wahlraum nicht zu Wartezeiten und Warteschlangen kommt, weist die Stadtverwaltung Usingen auf die Möglichkeit der Briefwahl hin und bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeit zu nutzen.

Den Briefwahlantrag finden alle Wahlberechtigten auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung, die ihnen bis spätestens 21. Februar 2021 postalisch übersandt wird.

Gerne kann die Briefwahl auch online über die städtische Homepage im Bereich "Das digitale Rathaus" oder unter www.usingen.de/buerger-service/buergerbuero/wahlen/ beantragt werden. Dort stehen auch noch weitere Informationen zur Verfügung. Telefonisch können allerdings keine Anträge auf Briefwahl entgegen genommen werden. Wichtiger Hinweis: Die Zustellung der Briefwahlunterlagen kann nach der Antragstellung mehrere Tage dauern.

Einen persönlichen Antrag auf Briefwahl und die Wahl per Briefwahl im Bürgerbüro ist wegen der Corona-Pandemie mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Mit der Abholung von Briefwahlunterlagen beauftragte Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht und müssen sich ausweisen können.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne telefonisch unter 06081 / 1024-3301, -3302 und -3303 oder 06081/10240 zur Verfügung.