Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70km/h an der L3270


Auf Initiative des Ortsbeirates Eschbach, des Ortsbeirates Michelbach und der Stadtverwaltung Usingen hin hat die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer beidseitigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L3270 im Bereich Eschbacher Klippen in Richtung Michelbach überprüft.

Insbesondere am Wochenende und bei gutem Wetter entstehen aufgrund des gegenüber liegenden Parkplatzes der Eschbacher Klippen hohe Querungszahlen durch Fußgänger auf der L3270. Ebenso befindet sich in diesem Bereich eine Bushaltestelle ohne ein bauliches Zusatzangebot. Die verkehrspolizeiliche Unfallstatistik ist zwar unauffällig, jedoch ist als Fahrzeugführer mit diesem Fußgängerverkehr nicht zwingend zu rechnen. Auf Grund dieser besonderen Umstände ist eine Geschwindigkeitsreduzierung nach §45 Abs. 9 STVO zulässig.

Die Straßenverkehrsbehörde hat nach Prüfung der Situation das Anhörungsverfahren durchgeführt. Für die Anordnung einer Tempo 70kmh Begrenzung wurde seitens des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei eine Empfehlung ausgesprochen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird im oben genannten Streckenabschnitt eine Tempo 70km/h Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen und den zuständigen Baulastträger Hessen Mobil mit der Aufstellung beauftragen.