Abschaffung von Batteriesammelbehältern


Nach gesetzlichen Vorgaben dürfen seit dem Jahr 1998 verbrauchte Gerätebatterien nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, da die Batterien sowohl wertvolle Stoffe wie Eisen, Aluminium oder Silber, aber auch gefährliche Stoffe wie etwa Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten.

Im Stadtgebiet von Usingen konnten Batterien bisher in der Nähe der Glascontainer in blauen Batteriesammelbehältern entsorgt werden. Da ein Großteil dieser Sammelbehälter defekt oder beschädigt ist, wird aus kostentechnischen und wirtschaftlichen Gründen von einer Neubeschaffung dieser Sammelbehälter abgesehen.

Ein weiterer Grund für die Abschaffung von Batteriesammelbehältern ist das erhöhte Brandrisiko. Es wird empfohlen, unbeaufsichtigte Batteriesammelbehälter zu vermeiden, da fälschlicherweise immer wieder Lithium-Ionen-Akkus in solchen Sammelbehältern entsorgt werden und der Batteriesammelbehälter somit durch einen Kurzschluss in Brand geraten kann.

Batterien können weiterhin bei einem Wertstoffhof oder im Handel des Vertreibers entsorgt werden. Gemäß § 9 BattG (Batteriegesetz) ist der Handel verpflichtet Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen.