Erinnerung Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer


Der Erhebungszeitraum für die Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuervorauszahlungen ist immer das laufende Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Die zu leistenden Beträge sind immer zum 15. eines jeden Quartalsendes fällig.

Die bevorstehende Fälligkeit ist dieses Mal Mittwoch, der 15. Mai 2024.

Wir möchten alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie Gewerbetreibenden daran erinnern, rechtzeitig die Überweisungen zu tätigen. All diejenigen, die der Stadt Usingen und Neu-Anspach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bekommen die fälligen Beträge wie gewohnt automatisch abgebucht.

Falls Sie uns eine SEPA-Lastschrift erteilen möchten, können Sie sich das Formular auf unserer Homepage unter www.usingen.de/formulare herunterladen oder direkt im Rathaus abholen.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit zu leisten. D.h. eine jährliche Zustellung des Bescheides, soweit sich an den Steuersätzen nichts ändert und der Steuerpflichtige bereits im Besitz eines vorangegangenen Bescheides ist, erfolgt nicht.