Wasserentnahmeverbot


Wegen der langanhaltenden Trockenheit hat der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz des Hochtaunuskreises am Mittwoch, 01. Juli 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Wasserentnahme grundsätzlich und im Speziellen für alle Anlieger und Eigentümer von Grundstücken an Gewässern (Bächen und Seen) untersagt.

Dies bedeutet, dass ab sofort bis voraussichtlich Montag, 30. November 2020 kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden darf, mit Ausnahme von Viehtränken und Handschöpfungen.

Bei langanhaltender Trockenheit, wie wir sie seit den letzten Jahren kennen, und fehlenden abflussrelevanten Niederschlägen besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt im und am Gewässer nachhaltig gestört wird.

Die eingeschränkte und geregelte Entnahme von Wasser hilft dem Gewässer sich selbst zu reinigen und bewahrt so die Tier- und Pflanzenwelt vor Schäden. Zudem schützt die Untersagung nicht nur aus ökologischer Sicht die Allgemeinheit, sondern dient auch dem Erhalt der Wassermenge und Wassergüte als Lebensgrundlage für den Menschen.

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung: Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer-und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie die zugehörige Hinweisbekanntmachung.