Waldbrandalarmstufe A


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Ordnungsamt Neu-Anspach, Usingen und Grävenwiesbach informiert Sie über die Ausrufung der Waldbrandalarmstufe A.

Aufgrund der großen Trockenheit in weiten Teilen des Landes ist in Hessen die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb hat das Hessische Umweltministerium jetzt erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind deshalb zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen.

Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan auch aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Hinweise bei Waldbrandgefahren:

  • Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
  • Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen achtlos weg. Glasscherben oder Flaschensplitter können wie ein Brennglas wirken und hier durch ein Feuer auslösen.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern und Grasflächen frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere Hilfsdiensten. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
  • Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen
  • Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.

Ihr Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen/Grävenwiesbach


Update, 29.04.2020

Leichte Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens - Umweltministerium hebt Alarmstufe A vorerst auf

Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz