Bebauungsplan "Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße"


Bauleitplanung der Stadt Usingen, Kernstadt

Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 05.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstützpunktes und von Teilbereichen des städtischen Bauhofs im Wesentlichen auf dem Gelände des bestehenden Standortes geschaffen werden. Dabei werden auch die Außenlager- und Betriebsflächen neugeordnet und nach Nordosten hin entsprechend erweitert. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und „Bauhof“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Usingen, Flur 65, die Flurstücke 7526/3, 7537 teilweise, 7538 teilweise, 7539 teilweise, 7540 teilweise, 7541 teilweise, 9267/32 teilweise und 9270/5. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden, nicht maßstäblichen Übersichtskarte.



Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Faunistisch-artenschutzrechtliches Gutachten liegen in der Zeit von Montag, dem 31.07.2023 bis einschließlich Freitag, dem 01.09.2023 im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Amts möglich:

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag         08:00 – 13:00 Uhr

Dienstag                                                                 08:00 – 18:00 Uhr

 

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter der Adresse www.usingen.de/bauen-und-stadtentwicklung/staedtebauliche-gebietsentwicklung zur Verfügung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.


Usingen, den 19.07.2023

 

Für den Magistrat der Stadt Usingen

 

gezeichnet

Steffen Wernard

Bürgermeister