Tiere schützen in Brut- und Setzzeit, Regeln bei Baum- und Heckenschnitt beachten


Brut- und Setzzeit

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an! Während der Brut- und Setzzeit von März bis August reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen. Die Wildtiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

Bleiben Sie beim Spaziergang auf den befestigten Wegen und nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel werden sonst aufgeschreckt und das kann für den Nachwuchs lebensgefährlich werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen/Grävenwiesbach

 

Baum- und Heckenschnitt

Darüber hinaus sollten Bürger*innen beim Baum- und Heckenschnitt beachten, dass im Zeitraum von 01. März bis 30. September Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch diese Regelungen dienen dem Schutz von Tieren. In diesem Fall von Tieren, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen, z.B. Vögel und Insekten.