Maskenpflicht auf dem Schlossplatz


Der Hochtaunuskreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am Montag, 09. November 2020 in Kraft tritt und besagt, dass auf verschiedenen Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 1a Abs. 2 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung zu tragen ist.

In Usingen ist der Schlossplatz ein stark frequentierter Platz, auf dem vor allem in den Hauptverkehrszeiten die Abstandsregelungen nur schwer eingehalten werden können. Dies ist zum einen bedingt durch die in der Nähe liegende Christian-Wirth-Schule, zum anderen ist über den Schlossplatz der gesamte Schlossgartencampus inkl. Parkplatz und Seniorenheim zu erreichen.

Für die Stadt Usingen ist aufgrund dieser Allgemeinverfügung somit ab Montag, 09. November 2020 in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem Schlossplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. November 2020, eine Verlängerung bleibt vorbehalten.