Information zur Senkung der Mehrwertsteuer für den Bereich der Wasserversorgung


Das Konjunkturpaket des Bundes enthält unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %.

Dies gilt auch für den Bereich der Wasserversorgung, wo sich der Mehrwertsteuersatz für den genannten Zeitraum von 7% auf 5% reduziert. Nach diesen Regelungen und unseren Satzungstexten, nach denen die Wassergebühr jährlich entsteht, hätte dies zur Konsequenz, dass der gesamte Jahresverbrauch mit einem Steuersatz von 5% anstatt 7% belegt wird.

Ab dem 01.07.2020 beträgt die Gebühr je m³ Frischwasser 2,63 EUR inkl. 5 % Mehrwertsteuer (§9 Abs. 2 Preisangabeverordnung - PAngV).