Hattsteinweiher - Umsichtiges Verhalten wichtig


Die Verantwortlichen appellieren dringend an die Besucherinnen und Besucher,
sich sowohl hinsichtlich Corona als auch in Hinblick auf die hohe Waldbrandgefahr umsichtig zu verhalten!

Die Freizeitanlage Hattsteinweiher ist seit Ende Juni 2020 unter Einhaltung bestimmter Corona-Maßnahmen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, die Wasserqualität ist laut aktueller Proben auch in Ordnung. Die Beteiligten der Stadt Usingen haben im Vorfeld gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises ein Konzept für die Öffnung des Hattsteinweihers erarbeitet und in enger Abstimmung mit dem Betreiber (Restaurant Neumann) sowie der DLRG Usingen die Umsetzung des Konzeptes in die Praxis organisiert.

Auf folgende Regelungen und deren Beachtung wird besonders hingewiesen:

  • Beschränkung der Besucherzahl auf maximal 400 Personen
    • Zählung der Besucher*innen bei Zufahrt oder Betreten
    • Bei Erreichen der Maximalzahl kein weiterer Zutritt möglich (Personengrenze oft mittags erreicht, vor allem am Wochenende)
    • Empfehlung: Vor Anreise, vor allem bei weiteren Strecken und/oder sommerlichem Wetter, vorab telefonische Nachfrage bzgl. der aktuellen Auslastung vor Ort: Restaurant Neumann, Tel. 0 60 81 / 44 64 80
  • Durchsagen des Personals ist Folge zu leisten, das Gelände bei Überbelegung zu verlassen
  • Ordnungsgemäße Anreise und Parken (Achtung: Freihalten von Rettungswegen, akute Waldbrandgefahr!)
    • Parken nur auf den dafür vorgesehenen Flächen
    • Freihalten von Neben- und Rettungswegen
    • Wenn möglich Anreise ohne Auto, z.B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad
  • Beachtung der allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln
    • Sowohl auf der Liegefläche als auch im Wasser
  • Erwerb eines Nutzungsarmbändchens sowie Tragen während des gesamten Aufenthaltes auf dem Gelände
    • Erhältlich am Verkaufsstand neben den Toilettenanlagen oder am Imbiss für 1,00 € pro Person
  • Formular ausfüllen (liegt am Verkaufsstand aus und steht vorab hier zum Herunterladen bereit)
    • Name, Anschrift, Telefonnummer (zur möglichen Nachverfolgung von Infektionen)
  • Keine Benutzung von Luftmatratzen oder Schlauchbooten
    • Schränkt die Sicht des DLRG auf Schwimmer bzw. Nichtschwimmer ein, dies kann böse Folgen haben
  • Pflegliche Behandlung der Freizeitanlage
    • Die Verunreinigung ist untersagt, Abfälle sind bitte wieder mit nach Hause zu nehmen oder in die entsprechenden Abfallbehältnisse zu entsorgen
  • Mitnahme von Tieren verboten
    • Tiere sind vom Liege- und Uferbereich fernzuhalten und dürfen nicht ins Wasser
  • Feuer- und Grillstellen verboten
    • Das Anlegen und Entzünden von Feuer- und Grillstellen ist nicht gestattet
  • Öffnungszeiten
    • Der Aufenthalt auf der Freizeitanlage ist zwischen 06:00 und 22:00 Uhr gestattet
    • Campieren oder anderweitiges Nächtigen ist verboten

Die Verantwortlichen bitten um Einhaltung und Beachtung der verschiedenen Regelungen und bedanken sich bei allen Besucherinnen und Besuchern für das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen!

Auf der Internetseite des Hessisches Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie finden Sie weitere allgemeine Informationen sowie aktuelle Messergebnisse.