Die Amtszeit der derzeitigen Schöffen und Hilfsschöffen geht Ende des Jahres 2023 zu Ende. Daher können sich Interessierte bis zum 14. April 2023 um ein Schöffenamt bei der Stadt Usingen für die Periode 2024 - 2028 bewerben.
Voraussetzungen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Schöffe oder die Schöffin kann jede Bürgerin oder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Der Bewerber muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Usingen wohnen.
Die Bewerberin und der Bewerber muss die deutsche Sprache beherrschen, darf nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sein, darf nicht als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter der Staats-Sicherheit der DDR gearbeitet haben und es darf kein Insolvenzverfahren oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig sein. Grundvoraussetzungen für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn.
Bewerbung
Interessierte an der Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe, schicken bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular per Mail an info@usingen.de, per Post an die Stadt Usingen zurück oder geben es im Bürgerbüro ab.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 06081 1025-3213, Frau Krause.