Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025 und 2025/2026

Jagdgenossenschaft Usingen-Kransberg
Der Jagdvorstand


Usingen, 01.06.2026


Öffentliche Bekanntmachung


Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025 und 2025/2026

Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Kransberg hat in ihrer Sitzung am 06.05.2026 gem. § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 c der Genossenschaftssatzung beschlossen, auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.

Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, Geschäftsstelle Stadtwald Usingen, Forstverwaltung, Weilburger Str. 46, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.


gez. Eugen Becker                                         gez. Silvia Kunz
Jagdvorstand                                                 stellv. für den Geschäftsführer