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Ordnungsamt und Stadtpolizei
Die Ordnungsbehörde ist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Städte Neu-Anspach und Usingen sowie für die Gemeinde Grävenwiesbach zuständig.
Am 02. April 2007 begann in der Stadtverwaltung Neu-Anspach und in der Stadtverwaltung Usingen eine neue Ära. Erstmalig in Hessen wurden die Ordnungsämter zweier Kommunen so zusammengeschlossen, dass alle anfallenden Aufgaben gemeinsam erledigt werden.
Am 26.02.2020 wurde der Ordnungsbehördenbezirk um die Gemeinde Grävenwiesbach erweitert und die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind nunmehr für drei Kommunen mit mehr als 34.000 Einwohner zuständig.
Aufgaben des Ordnungsamtes
Für alle Ordnungsaufgaben, welche in die Zuständigkeit der Bürgermeister als Örtliche Ordnungsbehörden fallen (wie z. B. die Straßenverkehrsangelegenheiten mit allen Überwachungstätigkeiten) wurde ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk nach dem Hessischen Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gebildet.
Aber auch alle anderen Verwaltungsaufgaben (wie z.B. das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung, der Brandschutz, das Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung) werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam wahrgenommen. Für diese Tätigkeiten wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt ein Verwaltungsbehördenbezirk gebildet.
Für die Bürgerinnen und Bürger der genannten Kommunen bedeutet dies einen weitaus verbesserten Service.
Die gemeinsame Ordnungsbehörde hat ihren Sitz in der Bahnhofstraße 26, 1.OG im Rathaus der Stadt Neu-Anspach. Für die Bevölkerung von Usingen und Grävenwiesbach bedeutet dies aber nicht unbedingt längere Wege, denn der größte Teil der Anträge erfolgt ohnehin schriftlich, auf elektronischem Weg oder auch fernmündlich.
Durch die tägliche Präsenz und die enge interne Abstimmung ist eine schnelle und zielgerichtete Abwicklung der Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung gewährleistet.
Aufgaben der Stadtpolizei
Die Stadtpolizei überwacht die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften im ruhenden und teilweise auch im fließenden Verkehr. Sie wirkt präventiv vor Ort und sorgt auch für die Beachtung landesrechtlicher Vorgaben, städtischer Satzungen und Verordnungen, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen.
Durch die Präsenz in der Öffentlichkeit auch in den Abendstunden, trägt sie wesentlich mit dazu bei, dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Die Stadtpolizeibeamtinnen und -beamten stehen auch gerne als Ansprechpartner auf der Straße zur Verfügung.