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Bebauungsplan „Agri-PV Merzhausen“
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Usingen
Bauleitplanung der Stadt Usingen; Bebauungsplan „Agri-PV Merzhausen“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-PV Merzhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behör-den gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der bebauten Ortslage von Merzhausen im Südwesten der Stadt Usingen in der Flur 3 und der Flur 5. Im Norden und Westen werden die Teilflächen A, B und C des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch bestehende Waldflächen sowie im Süden und Südosten durch freie Feldflure begrenzt. Östlich schließen sich die Erdfunkstelle Usingen sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen an. Der Teilbereich D befindet sich ca. 220 m nördlich der Bundesstraße B 275 und wird im Norden, Osten und Süden durch Waldflächen begrenzt. Im Westen schließen sich Ackerflächen an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 169.571 m² (16,96 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Zielsetzung für das Plangebiet des Bebauungsplans „Agri-PV Merzhausen“ besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage. Diesbe-züglich sind Regelungen zu Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Durch das geplante Vorhaben soll ein bedeutendes Projekt zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet ermöglicht werden, das zur Verbesserung der kommunalen CO₂-Bilanz beiträgt und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung der Flä-chen sichert. Für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich sind die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Bauleitplanung zu schaffen, da die Anlage am vorgesehenen Standort nicht den Zulässigkeitstatbeständen des § 35 BauGB unterfällt.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung er-fordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und be-wertet werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Merzhausen“ mit Begründung und Umweltbe-richt mit integriertem Artenschutzfachbeitrag wird in der Zeit vom
Montag, dem 21.09.2026 bis einschließlich
Freitag, den 23.10.2026
im Internet wie folgt veröffentlicht:
- auf der Internetseite der Stadt Usingen https://www.usingen.de/ unter „Bauen und Um-welt“, „Planen und Bauen“, Städtebauliche Gebietsentwicklung
- auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter Beteili-gungsverfahren
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Usingen wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen bei der Stadtver-waltung Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen (Bauamt), während der allgemeinen Dienst-stunden, und zwar:
Montags, dienstags und donnerstags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@usingen.de übermittelt werden. Bei Be-darf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Usingen, den 15.09.2026
DER MAGISTRAT DER STADT USINGEN
Gez. Steffen Wernard
Bürgermeister

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Agri-PV Merzhausen“ (unmaßstäblich)
