Hattsteinweiher: Infos zur Badesaison 2026

Offiziell hat die Badesaison bereits am 1. Mai begonnen – pünktlich zum verlängerten Pfingstwochenende scheint nun aber auch das Wetter mitzuspielen, so dass der ein oder andere möglicherweise ein paar schöne Stunden am oder vielleicht sogar im Usinger Hattsteinweiher verbringen wird. Aber auch ansonsten wird sich in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich die ein oder andere Gelegenheit ergeben, das mitten im schönen Usinger Stadtwald gelegene rund 1,6 ha große Gewässer samt Liegewiese und Sandstrand zu besuchen.

Aus diesem Anlass möchte die Stadtverwaltung Usingen darüber informieren, welche Regelungen dieses Jahr vor Ort geplant sind. „Grundsätzlich sollen diesen Sommer, soweit es die äußeren Umstände erlauben, keine eingreifenden Regelungen zur Nutzung der Parkflächen getroffen werden und somit auch keine Parkentgelte für die Gäste anfallen”, teilt Bürgermeister Steffen Wernard mit. „Die Regelung der Parksituation vor Ort anhand eines Parkplatzdienstes wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt, um die Besucherlenkung auf der Freizeitanlage in dieser besonderen Lage gewährleisten zu können – und in den Folgejahren beibehalten, um auch weiterhin unabhängig von der Pandemiesituation beispielsweise das vorher zu beobachtende Wildparken auf Feld- und Waldflächen zu verringern“, ergänzt er. In den Jahren vor Corona wurden zeitweise allerdings ebenfalls bereits Parkgebühren vor Ort verlangt.

Dieses Jahr solle nun aber getestet werden, ob eine eingreifende Regulierung in die Parkplatzsituation vor Ort überhaupt nach wie vor notwendig sei oder ob die Besucherinnen und Besucher bei Vollbelegung der Parkflächen nach Alternativen außerhalb der Freizeitanlage suchen und in Rücksichtnahme auf ihre Mitmenschen und die Natur dennoch beispielsweise Rettungs- und Waldwege freilassen. Insofern dies so funktionieren sollte, müssten die mit dem PKW anreisenden Gäste also diesen Sommer nichts mehr für die Nutzung der Parkplätze bezahlen. Die Ordnungsbehörde Usingen/Neu-Anspach/Grävenwiesbach wird die Parksituation im Rahmen ihrer Streifen überwachen.

Für den Fall der Fälle, dass dies nicht funktionieren sollte – beispielsweise bei hohem Besucheraufkommen an heißen Sommertagen oder in der Ferienzeit – ist man seitens der Stadtverwaltung allerdings gewappnet. Denn dann könne kurzfristig auch dieses Jahr wieder ein Parkplatzdienst engagiert werden, der an einzelnen notwendig erscheinenden Tagen wie in den Vorjahren die Situation vor Ort regelt. In diesen Fällen wären die Mitarbeitenden des entsprechenden Dienstleisters zwischen 09:00 und 17:00 Uhr vor Ort und es würde ein Parkentgelt in Höhe von 5,00 Euro je Kraftfahrzeug (ausgenommen Motorräder) für die Nutzung der Parkplätze anfallen.

Vor Ort stehen übrigens sowohl speziell ausgewiesene Parkplätze für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zur Verfügung (gegenüber der als Parkplatz genutzten Wiesenfläche) als auch drei Behindertenparkplätze, die bei vorliegender Berechtigung frei genutzt werden können (im oberen geschotterten Parkplatzbereich).

Was sich unabhängig von der Parkplatzsituation nicht ändert, ist die Regelung bezüglich der Sanitäranlagen. Denn auch dieses Jahr wird wieder den kompletten Sommer über ein externer Reinigungsdienst für die Toilettenanlage sowie den behindertengerechten und barrierefreien Anbau im Einsatz sein.

Im Bereich Tourismus - Bademöglichkeiten auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Hattsteinweiher (z.B. einen Lageplan oder die Verlinkung zu den aktuellen Messergebnissen der Wasserproben).