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Standesamt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Anmerkungen
Das Standesamt ist im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Städte Neu-Anspach und Usingen sowie für die Gemeinden Grävenwiesbach und Schmitten zuständig.
Weitere Informationen unter https://www.neu-anspach.de/rathaus-politik/buergerservice/standesamt/
Dort finden Sie genauere Informationen zu den Zuständigkeiten sowie den zugehörigen Mitarbeitenden.