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Kommunalwahlen 2026
Wahlhelferinnen und/oder Wahlhelfer gesucht
Wir sind noch auf der Suche nach Wahlhelferinnen und/oder Wahlhelfern, die uns bei der Durchführung der Wahl unterstützen. Voraussetzungen: Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in der Stadt Usingen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten unter "Wahlhelfer gesucht" auf unserer Homepage.
Briefwahl
Am Sonntag, 15. März 2026, finden in Usingen die Kommunalwahlen (Stadtverordnetenversammlung, Kreistag, Ortsbeiräte sowie die Wahl zum Ausländerbeirat statt). Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, ihre Stimme entweder am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl abzugeben.
Die Wahl wird nach dem sogenannten d´Hondtschen Höchstzahlverfahren durchgeführt. Eine Verhältniswahl, welche mit der Personenwahl verbunden ist. Nach den Einwohnerzahlen bemessen, können in Usingen 37 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sieben Ortsbeiräte (Usingen, Eschbach, Kransberg, Merzhausen, Wernborn je fünf Sitze und Michelbach, Wilhelmsdorf je drei Sitze) und sieben Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats gewählt werden.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der 8. Kalenderwoche zugestellt. Der Versand erfolgt im Zeitraum von Montag, 16. Februar 2026, bis Sonntag, 22. Februar 2026. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten alle wichtigen Informationen zum Wahltermin, Wahlbezirk und zur Beantragung der Briefwahl.
Wo und wie kann ich wählen?
Briefwahl kann bereits ab dem 2. Februar 2026 beantragt werden. Dies geht am komfortabelsten online unter https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6434011.
Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich im Allgemeinen die Verwendung des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei Antragstellung per E-Mail muss der Familienname, die Vornamen, Tag der Geburt und die Wohnanschrift angegeben werden.
Aufgrund der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten ist der späteste Zeitpunkt für die Online-Beantragung Dienstag, 10. März 2026, 16:00 Uhr. Danach kann nur empfohlen werden, direkt im Bürgerbüro zu wählen oder dort die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Aufgrund gesetzlicher Regelung kann Briefwahl bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. März 2026, 18:00 Uhr, ausgefüllt im Bürgerbüro / Wahlamt der Stadt Usingen, Rathaus, Wilhelmjstr. 1, 61250 Usingen vorliegen.
Warum gibt es mehrere Umschläge mit unterschiedlichen Farben?
Mit dem Wahlschein erhalten die Wählerinnen und Wähler für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, die entsprechenden Unterlagen. Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung werden ein weißer Stimmzettel sowie ein gleichfarbiger Stimmzettelumschlag ausgegeben. Für die Kreiswahl erhalten die Wahlberechtigten einen hellroten Stimmzettel mit einem gleichfarbigen Stimmzettelumschlag. Für die Ortsbeiratswahlen werden grüne Stimmzettel sowie ein gleichfarbiger Stimmzettelumschlag ausgegeben. Für die Ausländerbeiratswahl wird ein blauer Stimmzettel mit einem passenden blauen Stimmzettelumschlag bereitgestellt.
Zusätzlich enthalten die Briefwahlunterlagen einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag für alle Stimmzettelumschläge. Auf diesem sind die Anschrift für die Rücksendung sowie der jeweilige Wahlbezirk bereits aufgedruckt. Ebenfalls beigefügt ist ein Merkblatt, das den Ablauf der Briefwahl Schritt für Schritt in Wort und Bild erklärt und so eine sichere und korrekte Stimmabgabe unterstützt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Usingen ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Wer ist wählbar?
Nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, also spätestens am 15.03.2008 geboren ist und
- seit mindestens drei Monaten – also seit 15.12.2025 – seinen Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Usingen hat. Für die Wahl zum Ortsbeirat gilt dies entsprechend für den jeweiligen Ortsbezirk.
Auch Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in Usingen sind bei der Kommunalwahl wählbar und können in kommunale Ämter gewählt werden.
Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch gerichtliche Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Informationen zur Wahlwerbung für Parteien und Wählergruppen
An den folgenden neun Standorten stehen Wahlplakatwände zur Verfügung, die ausschließlich für Wahlwerbung bestimmt sind:
Usingen
- Am Riedborn (Parkplatz Intersport)
- Johann-Seb.-Bach-Str. (Nähe Schlossgarten)
- Hattsteiner Allee
Eschbach
- Bachstr.
Kransberg
- Schwenkeweiher (Ortseingang)
Merzhausen
- An der Sporthalle (Rauschpennhalle)
Michelbach
- Hubertusstr. (Nähe Gemeinschaftshaus)
Wernborn
- Lindenstr.
Wilhelmsdorf
- Wilhelm-Heinrich-Str.
Bitte nur Plakate mit einer Größe von DIN A 1 verwenden.
Anträge auf Wahlplakatierung für die Kommunalwahl 2026 können bei dem Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen bei der Stadt Neu-Anspach, Bahnhofstr. 26, 61267 Neu-Anspach, E-Mail ordnungsamt@neu-anspach.de gestellt werden.
Die Anträge müssen beinhalten: den Antragsteller (Partei/Wählergruppe), den Verantwortlichen, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.