Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025

Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn
Der Jagdvorstand

Usingen, 17.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025

Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Wernborn hat in ihrer Sitzung am 04.09.2025 gem. § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 c der Genossenschafts-satzung beschlossen, auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.

Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, Geschäftsstelle Stadtwald Usingen, Forstverwaltung, Weilburger Str. 46, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.

Artur Scheuerling                                                  Silvia Kunz
Jagdvorstand                                                         stellv. für den Geschäftsführer