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Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025
Jagdgenossenschaft Usingen-Merzhausen
Der Jagdvorstand
Usingen, 18.02.2026
Öffentliche Bekanntmachung
Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025
Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Merzhausen hat in ihrer Sitzung am 24.11.2025 gem. § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 c der Genossenschafts-satzung beschlossen, auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.
Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, Geschäftsstelle Stadtwald Usingen, Forstverwaltung, Weilburger Str. 46, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.
gez. Markus Buhlmann gez. Silvia Kunz
Jagdvorstand stellv. für den Geschäftsführer
