Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025

Jagdgenossenschaft Usingen-Merzhausen
Der Jagdvorstand

Usingen, 18.02.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2024/2025


Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Merzhausen hat in ihrer Sitzung am 24.11.2025 gem. § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 c der Genossenschafts-satzung beschlossen, auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.

Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gem. § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, Geschäftsstelle Stadtwald Usingen, Forstverwaltung, Weilburger Str. 46, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.

gez. Markus Buhlmann                                         gez. Silvia Kunz
Jagdvorstand                                                         stellv. für den Geschäftsführer