- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Umwelt
- Wirtschaft & Digitales
Neuwahl einer stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Usingen I (Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Usingen
Neuwahl einer stellv. Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Usingen I
(Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf)
Für den Schiedsamtsbezirk Usingen I (Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf) wird eine stellv. Schiedsperson gesucht.
Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die Möglichkeit, sich bei Interesse für dieses Ehrenamt zu bewerben.
Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in privaten Rechtsangelegenheiten Sühneverhandlungen zwischen den streitenden Parteien (Personen) durchzuführen. Zur Schiedsperson kann gewählt werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.
Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Lichtbild bitte bis spätestens 06.01.2026 an den Magistrat der Stadt Usingen, Wilhelmjstraße 1, 61250 Usingen.
Nähere Auskünfte erteilt der Leistungsbereich Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 06081 1025-3213.
Usingen, den 09.12.2025
Der Magistrat
gez. Steffen Wernard
Bürgermeister
