Einreichung von Bewerbungen für die Wahl des Jugendrates der Stadt Usingen am 14. November 2025

Amtliche Bekanntmachung zur
Einreichung von Bewerbungen für die Wahl des Jugendrates der Stadt Usingen am 14. November 2025


Die Stadt Usingen ruft alle interessierten Jugendlichen dazu auf, sich für die Wahl zum Jugendrat zu bewerben.

Gemäß § 2 und § 3 der Geschäftsordnung über den Jugendrat setzt sich der Jugendrat aus sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Was ist der Jugendrat?

Der Jugendrat ist ein Gremium von Jugendlichen für Jugendliche. Er vertritt die Interessen gegenüber der Stadt und bringt Ideen ein – z.B. zu Freizeit, Umwelt, Verkehr oder Veranstaltungen.

Was sind die Aufgaben?

  • Mitreden in Politik und Verwaltung
  • Eigene Projekte planen und umsetzen
  • Usingen jugendfreundlicher gestalten

Wahltag:

Die Wahl des Jugendrates findet am 14. November 2025 statt. Sie erfolgt per Briefwahl.

Jede/r Wahlberechtigte kann bis zu sieben Stimmen abgeben.

Wer kann kandidieren?

Bewerben können sich alle Jugendlichen, die

  • am Wahltag mindestens 13 Jahre und höchstens 21 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Usingen gemeldet sind.

Die Bewerbungen sind bis spätestens 14. September 2025 bei der Stadt Usingen, Jugendpflege Wilhelmjstr. 1 61250 Usingen einzureichen.

Folgende Angaben muss die Bewerbung enthalten:

  • Familienname, Rufname, Geburtsdatum, Adresse
  • kurze Darlegung der Motivation
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Bei Fragen steht die Jugendpflege der Stadt Usingen (Inga Grundmann, Tel.: 06081 1024 4001, E-Mail grundmann@usingen.de oder Stephanie Kremer, Tel.: 06081 1024 4007, E-Mail kremer@usingen.de) gerne zur Verfügung.


61250 Usingen, 20. August 2025

Stadt Usingen
Der Magistrat

 

Steffen Wernard
Bürgermeister