- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Umwelt
- Wirtschaft & Digitales
Aufhebung des Bebauungsplans „An der Eiskaut“ und seiner 1. Änderung und Erweiterung“, Usingen
Bauleitplanung der Stadt Usingen
Aufhebung des Bebauungsplans „An der Eiskaut“ und seiner 1. Änderung und Erweiterung, Kernstadt Usingen
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes „An der Eiskaut“ und seiner 1. Änderung und Erweiterung, Kernstadt Usingen, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung befindet sich in der Kernstadt Usingen südlich der Stadtmitte und des Stockheimer Baches. Er wird im Westen vom Westerfelder Weg begrenzt, der innerhalb des Geltungsbereichs liegt. Im Norden bildet die Blücherstraße die Grenze, wobei die Bebauung nördlich der Blücherstraße teilweise innerhalb des Geltungsbereichs liegt. Im Osten wird er begrenzt durch die östliche Bebauung der Straße „An der Eiskaut“ und im Süden durch die Landesstraße L 3270. Der aufzuhebende Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,8 ha.

Geltungsbereich, ohne Maßstab
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.01.2026 bis 30.01.2026 in der Stadtverwaltung der Stadt Usingen, Bauamt, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.usingen.de unter der Rubrik „Bauen & Umwelt“ – „Städtebauliche Gebietsentwicklung“ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufhebung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanaufhebung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufhebung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Usingen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Usingen hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Usingen, den 15.01.2026
Für den Magistrat der Stadt Usingen
gezeichnet
Steffen Wernard
Bürgermeister
