Aufhebung des Bebauungsplans „Albert-Franke-Straße“, Kernstadt Usingen

Bauleitplanung der Stadt Usingen

Aufhebung des Bebauungsplans „Albert-Franke-Straße“, Kernstadt Usingen

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Albert-Franke-Straße“, Kernstadt Usingen, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung befindet sich in der Kernstadt Usingen nördlich der Stadtmitte. Er wird im Norden von der Weilburger Straße (B 456), im Osten von der Schillerstraße, im Süden von der Hattsteiner Allee und im Westen von der Altkönigstraße begrenzt. Der aufzuhebende Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,58 ha.

Geltungsbereich, ohne Maßstab

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.01.2026 bis 30.01.2026 in der Stadtverwaltung der Stadt Usingen, Bauamt, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.usingen.de unter der Rubrik „Bauen & Umwelt“ – „Städtebauliche Gebietsentwicklung“ eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufhebung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanaufhebung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufhebung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Usingen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Usingen hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Usingen, den 15.01.2026

Für den Magistrat der Stadt Usingen

gezeichnet
Steffen Wernard
Bürgermeister