Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen
für den Verkehr mit Taxen im Bereich der Stadt Usingen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Usingen

Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen
für den Verkehr mit Taxen im Bereich der Stadt Usingen


Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PebfG) vom 21. März 1961 (BGBl. I. Seite 241) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I. S. 1690), in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung vom 10. Oktober 1997 über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz (GVBl. I. Seite 370) wird gemäß Beschluss des Magistrats vom 02.02.2026 folgende Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Usingen erlassen:


Artikel I

§ 3 Ziffer 1 - 3 (Höhe der Entgelte) erhält folgende Fassung:

  1. Der Grundpreis beträgt                                                                                     € 4,00

2. Fahrpreis pro Kilometer an Werktagen
montags bis freitags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr                               € 2,40

in der übrigen Zeit, sowie am 24.12. und 31.12.                                               € 2,70

(Der Fahrpreisanzeiger schaltet jeweils 0,10 € weiter)

3. Wartezeit je Stunde                                                                                        € 45,00

 

Artikel II

 Die Änderung der Verordnung tritt am 23.03.2026 in Kraft.

 

Usingen, den 02.02.2026

Der Magistrat

Steffen Wernard
Bürgermeister