Änderung der Bebauungspläne „Sanierungsgebiet S1, S2, S3, S4 und S5“, Usingen

Bauleitplanung der Stadt Usingen

Änderung der Bebauungspläne „Sanierungsgebiet S1, S2, S3, S4 und S5“

Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 die Änderungen der Bebauungspläne im Sanierungsgebiet „S1“, „S2“, „S3“, „S4“ und „S5“, Stadt-teil Kernstadt, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne „Sanierungsgebiet S1, S2, S3, S4 und S5“ befindet sich im Kerngebiet der Stadt Usingen. Er umfasst dabei einen großen Teil des Stadtkerns und den darin liegenden Bestand. Konkret von der Planung betroffen sind eine Vielzahl an Flächen innerhalb der Stadt Usingen in der Gemarkung Usingen, Flure 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8. Aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Flurstücken werden diese nicht einzeln aufgezählt. Der genaue Geltungsbereich ist der Plankarte des Entwurfs zu entnehmen. Die Gesamtgröße der betroffenen Flächen beträgt etwa 19,86 ha.


Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen, Diskotheken, Nachtlokale) in der Innenstadt.

Der Entwurf zur Bebauungsplanänderung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 auf der Internetseite der Stadt Usingen www.usingen.de unter der Rubrik „Bauen & Umwelt“ – „Städtebauliche Gebietsentwicklung“ veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen (Bauamt), öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Aus-wirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter schrempp@usingen.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Usingen personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Usingen hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.


Usingen, den 27.01.2026

Für den Magistrat der Stadt Usingen

gezeichnet
Steffen Wernard
Bürgermeister