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Sicherheitstipps und Regelungen zum Silvesterfeuerwerk
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und zum Jahreswechsel wird auch vielerorts wieder Silvesterfeuerwerk abgebrannt. In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung Usingen die Bürgerinnen und Bürger bitten, sorgsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen und die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang zu beachten.
Grundsätzlich darf in Deutschland Feuerwerk der Klasse II (Böller, Raketen, Kanonenschläge usw.) ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgefeuert werden. Aber auch für die Silvesternacht gibt es gesetzliche Einschränkungen und Sicherheitstipps, welche zu beachten sind.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
- Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben dürfen Feuerwerk der Klasse II erwerben und abbrennen.
- Kaufen Sie kein illegales Feuerwerk und verändern oder manipulieren Sie die gekauften Feuerwerkskörper nicht.
- Zünden Sie Silvester-Feuerwerk nur im Freien – niemals in Räumen.
- Lesen Sie sich bereits vorher die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe durch und halten Sie sich auch daran.
- Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere und halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Kümmern Sie sich um die Beseitigung des von Ihnen verursachten Silvestermülls.
„Wir bitten um einen sorgsamen Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und schönen Jahreswechsel und einen guten und gesunden Start in das neue Jahr“, sagt Bürgermeister Steffen Wernard.
