Erste E-Ladesäule der Stadt Usingen

Im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte und des Bürgerhauses in Usingen-Kransberg, Am See 4 wurde für die Baugenehmigung der Stellplatzbedarf neu ermittelt und im Zusammenhang mit der baulichen Maßnahme umgesetzt.

 

Durch das in 2021 in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll der Ausbau von Ladestationen forciert werden. Unter anderem müssen auch bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen Ladepunkte vorgesehen werden.

 

Daher hat die Stadt Usingen nun ihre erste Doppel-E-Ladestation für Besucherinnen und Besucher der Kindertagesstätte bzw. des Bürgerhauses in Kransberg in Betrieb genommen. Die Abrechnung verläuft automatisch mit der Ladekarte der Nutzerinnen und Nutzer über die Süwag.

 

Die Installation ist soweit vorgerüstet, dass perspektivisch eine Erweiterung der Station vorgesehen werden kann.