- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Umwelt
- Wirtschaft & Digitales
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Antrag zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Leistungsbeschreibung
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen:
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
- Zeichen von Verkehrsposten.
Verkehrseinrichtungen sind:
- Schranken,
- Sperrpfosten,
- Parkuhren und Parkscheinautomaten,
- Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
- Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
- § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
- § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
- § 39 Verkehrszeichen
- § 40 Gefahrzeichen
- § 41 Vorschriftzeichen
- § 42 Richtzeichen
- § 43 Verkehrseinrichtungen
Was sollte ich noch wissen?
Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"