Wasserversorgung

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in Usingen.

Sie können sich beispielsweise darüber infomieren, wie die Jahresabrechnung der Wasserzähler vonstattengeht, was es mit der so genannten Wasserampel auf sich hat oder welche Messwerte das Trinkwasser in der Kernstadt Usingen sowie den Usinger Stadtteilen hat. Auch Informationen zu den Themen Abwasser und Gewässeranlieger finden Sie in diesem Bereich.

Darüber hinaus finden Sie Kontaktdaten den Wasserbeschaffungsverband Usingen und den Abwasserverband Oberes Usatal betreffend.

Im Digitalen Rathaus finden Sie verschiedene Anträge zu Wasserhaus- bzw. Kanalanschlussleitungen. 

Die aktuell gültigen Satzungen können Sie darüber hinaus im Bereich "Satzungen" einsehen.

Wasserampel wieder auf "grün"

Der Wasserbeschaffungsverband Usingen informiert darüber,  dass die Wasserampel aufgrund der Verbrauchswerte sowie der Wetterlage nun wieder die “Grüne Phase“ anzeigt. (Stand: 25.09.2025)

Informationen zur Gartenbewässerung

Die Verwendung von Trinkwasser zur Gartenbewässerung ist nur dann verboten, wenn der Wassernotstand offiziell ausgerufen wird. Der verantwortungsvolle Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird jedoch in Zeiten des Klimawandels dringend empfohlen.

Der Einbau eines Gartenzählers in eine Trinkwasserleitung ist dann meldepflichtig, wenn dieser Zähler zur Minderung der Kanalgebühr bei der Jahresabrechnung herangezogen werden soll. Dann unterliegt der Zähler auch der gesetzlichen Eichfrist und muss alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Hierfür ist der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Liegenschaft verantwortlich und trägt auch die anfallenden Kosten. Der Zählerwechsel muss der Stadt umgehend in schriftlicher Form gemeldet werden.

Wenn Sie einen neuen Gartenzähler einbauen möchten, wenden Sie sich bitte an steuern.gebuehren@usingen.de

Die Abnahme des Gartenzählers und die Verplombung wird von den Außendienstmitarbeitern der Wasserversorgung der Stadt Usingen durchgeführt und zieht eine Verwaltungsgebühr nach sich (gemäß gültiger Wasserversorgungssatzung).


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