Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Der Erhebungszeitraum für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuervorauszahlungen ist immer das laufende Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Die zu leistenden Beträge sind immer zur Mitte eines Quartals fällig.

Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2026:

15.05.2026

15.08.2026

15.11.2026


Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die genannten Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit zu leisten. D.h. eine jährliche Zustellung des Bescheides, soweit sich an den Steuersätzen nichts ändert und der Steuerpflichtige bereits im Besitz eines vorangegangenen Bescheides ist, erfolgt nicht.