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Parken in der Innenstadt
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung Usingen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadt einige Hinweise in Sachen „Parken“ in der Innenstadt an die Hand geben.
Es gibt in der Usinger Innenstadt zahlreiche öffentliche und kostenfreie Parkplätze, welche beispielsweise im Rahmen eines Einkaufs, beim Besuch des Usinger Wochenmarktes oder während Veranstaltungen genutzt werden können. Diese Parkplätze sind teilweise bei Einlegen einer Parkscheibe für eine begrenze Zeit kostenfrei nutzbar (Details sind den Hinweisschildern vor Ort zu entnehmen), teilweise stehen sie sogar zeitlich unbegrenzt zur Verfügung wie beispielsweise der große Parkplatz Neuer Marktplatz/Festplatz.
Darüber hinaus gibt es in der Innenstadt aber auch verschiedene große private Parkplatzflächen, die nur den Kunden der sich auf den jeweiligen Grundstücken befindenden Geschäfte und auch nur für eine begrenzte Zeit zur freien Verfügung stehen. So ist es beispielsweise bei Lebensmittelhändlern in der Bahnhofstraße und am Neuen Marktplatz der Fall, dass anhand digitaler Kameras mit Kennzeichenerfassung die Standzeit der Fahrzeuge überwacht wird und bei Überschreiten dieser zulässigen Zeit Zahlungsbescheide an die Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughalter versendet werden.
„Wir verstehen, dass dies durchaus Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern hervorruft, die beispielsweise bei Wochenendveranstaltungen während der Schließzeiten dieser Geschäfte gerne dort parken würden“, sagt Bürgermeister Steffen Wernard. „Dennoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir als Stadt für diese Parkflächen nicht zuständig sind und keinen Einfluss auf die Regelungen haben.“
Aus diesem Grunde und um den Ärger im Nachgang zu vermeiden, wird daher das Parken für Besucherinnen und Besucher der Innenstadt auf den öffentlichen, dafür ausgewiesenen Parkflächen empfohlen.
