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Brennholz kaufen
IL, gerückt = 4-6 Meter lange Stämme am Waldweg auf Querholz gelagert
Gerückt am Weg, Holzernte mittels hochtechnisierter Forstmaschinen (Harvester und Forwarder). Lagerung und Aufarbeitung des Brennholzes am Waldweg bis zur Abfuhr durch den Käufer.
Selbstwerbung aus Durchforstungsbestand
Die Baumfällungen dürfen nur durch anerkannte Waldfacharbeiterinnen und Waldfacharbeiter durchgeführt werden.
Schlagabraum aus Kronenholz
Selbständige Aufarbeitung von Baumkronen und sonstigen Holzresten durch den Käufer im Anschluss an eine Holzerntemaßnahme im Bestand.
Wichtige Hinweise für Selbstwerber
Selbstwerberinnen und Selbstwerber üben ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus. Sie haften gegenüber Dritten und dem Waldbesitzer oder der Waldbesitzerin in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihnen oder ihren Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Jegliche Haftung für Schäden, die den Brennholz-Selbstwerbern, ihren Begleitpersonen oder Helfern entstehen, wird ausgeschlossen. Sie müssen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe) tragen.
Für Brennholz-Selbstwerber ist zwingend zu beachten, dass beim Motorsägeneinsatz die Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ und die DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ (Quelle: www.dguv.de) zu beachten sind.
Die aktuellen Brennholzpreise inklusive 7 % MwSt. finden Sie in unten stehendem Kontaktformular.
Kontaktformular Brennholzanfrage

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