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Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“ in Usingen
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Usingen, Stadtteil Usingen
Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“
in Usingen, Gemarkung Usingen
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) mit zugehörigem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen im Bereich des bestehenden Lebensmittelmarktes am Standort Bahnhofstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau eines Verkaufsgebäudes in Verbindung mit einer Neuorganisation der Stellplatz- und Freiflächen unter Einbezug der südwestlich an das bisherige Betriebsgelände angrenzenden Flurstücke 2356/13 und 2356/14 geschaffen werden. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden auf Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie ergänzt durch einen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Usingen abzuschließenden Durchführungsvertrag somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Neubauvorhabens geschaffen.
Das Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Stockheimer Baches.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Usingen, Flur 33, die Flurstücke 2356/13, 2356/14 und 2357/5. Der räumliche Geltungsbereich kann der nachfolgenden, nicht maßstäblichen Übersichtskarte entnommen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, zu den allgemeinen Dienststunden des Amts zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie ergänzend auch auf der Homepage der Stadt Usingen in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Usingen, den 27.02.2026
Für den Magistrat der Stadt Usingen
gezeichnet
Steffen Wernard
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Lebensmittelmarkt an der Bahnhofstraße“
