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Hinweise zur Befüllung von Pools und Teichen
Die Sommermonate stehen vor der Tür und mit ihnen beginnt die Zeit, in der private Pools und Teiche wieder befüllt werden. Die Städte Neu-Anspach und Usingen, die im Bereich der Wasserversorgung in interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) eng kooperieren, möchten alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang um ihre Mithilfe bitten.
Sollte das Befüllen von Pools oder Teichen über Trinkwasser erfolgen, so ist das nur über einen regulären Trinkwasserhausanschluss zulässig. Die Nutzung von Hydranten für diesen Zweck ist nicht zulässig.
Bitte Befüllungen vorab ankündigen
Da das Wassernetz beider Kommunen über ein automatisiertes Überwachungssystem kontrolliert wird, führt ein plötzlich stark erhöhter Wasserverbrauch in einem Bereich oftmals zu einem Fehlalarm, der einen Einsatz des Bereitschaftsdienstes auslösen kann – in der Annahme, es liege ein Wasserrohrbruch vor. Solche Einsätze sind mit erheblichem Aufwand verbunden und können vermieden werden, wenn Pool- oder Teichbefüllungen rechtzeitig vorher angemeldet werden.
Zudem kann ein unkoordinierter Wasserbezug zu einem Absinken der Trinkwasservorräte in den Hochbehältern führen. Auch das lässt sich durch vorherige Abstimmung vermeiden.
So melden Sie eine Befüllung an
Bitte teilen Sie uns bei geplanten Pool- oder Teichbefüllungen den gewünschten Tag und die Uhrzeit, die voraussichtliche Wassermenge sowie Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.
E-Mail: wasserversorgung@neu-anspach.de
Ansprechpartner: Olaf Sehl (Wassermeister) oder Rita Sehl (Leistungsbereich Technische Dienste und Landschaft)
Entsorgung von Poolwasser – Was ist zu beachten?
Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft das Entleeren oder den Wasserwechsel von Pools: Dieses Wasser gilt als Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Es darf nicht auf das Grundstück oder in das Erdreich eingeleitet werden.
Da Poolwasser häufig mit chemischen Stoffen (z. B. Chlor) behandelt ist, verliert es seine hygienische Unbedenklichkeit und darf nicht ins Grundwasser gelangen. Das unkontrollierte Einleiten kann ökologische Schäden verursachen und ist somit untersagt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger der Städte Neu-Anspach und Usingen um Beachtung dieser Hinweise und danken für das Verständnis und die Unterstützung zur Sicherstellung einer stabilen Wasserversorgung.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Städte Neu-Anspach und Usingen