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Altpapiercontainer im Stadtgebiet
In den letzten Wochen waren die Standorte der Altkleidercontainer im Stadtgebiet oftmals wegen Überfüllung stark verunreinigt. Dies ergibt natürlich kein schönes Stadtbild, was den Verantwortlichen der Stadt Usingen durchaus bewusst ist.
Daher soll zu diesem Thema Aufklärungsarbeit geleistet und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden. Im Stadtgebiet Usingen stehen auf öffentlichen Flächen von karitativen Einrichtungen, konkret betrifft dies das Deutsche Rote Kreuz und die Malteser, Altkleidercontainer. Es gibt zwischen der Stadt Usingen und den Einrichtungen keinerlei Verträge, durch welche die Stadt auf eine Abholung zwingen könnte. Somit hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss auf den Leerungsrhythmus und kann die jeweiligen karikativen Institutionen lediglich über die vollen Container informieren.
Die Entscheidung, dass karitative Institutionen jahrelang ihre Altkleidercontainer im Stadtgebiet aufstellen durften, begründete sich zum einen aus der Wohltätigkeit gegenüber bedürftigen Menschen. Zum anderen ist es für alle Bürgerinnen und Bürger die kostengünstigste Variante, da die Sammlungs- und Entsorgungskosten nicht über den Gebührenhaushalt der Stadt Usingen abgerechnet werden.
Seit 1. Januar 2025 ist die Stadt Usingen als Kommune für die Entsorgung von Alttextilien zuständig. Dies bedeutet, dass seitens der Stadt eigentlich ein Entsorgungssystem eingerichtet würde, um die Alttextilien ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. weiterzuverarbeiten. Dies kostet jedoch viel Geld und würde unter dem Strich die Bürgerinnen und Bürger über die städtische Abfallgebühr belasten. Aus diesem Grund hat man sich dazu entschieden (alle Kommunen des Usinger Landes), nichts an dem bisherigen Entsorgungssystem der Alttextilsammlung zu verändern. Mit den Einrichtungen steht die Stadtverwaltung regelmäßig in Verbindung und diese sind bemüht, die Kleidercontainer so schnell wie möglich leeren zu lassen.
Mit Hilfe dieses Artikels soll versucht werden, erneut alle Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich zu sensibilisieren, dass es klare Vorgaben bezüglich der Dinge gibt, die in einen Altkleidercontainer gehören bzw. nicht gehören.
In den Container dürfen:
- Saubere, tragbare Kleidung
- Lederbekleidung, Pelze, Motorradbekleidung
- Schuhe – nur paarweise!
- Mützen, Hüte, Handschuhe, Schals, Schürzen, Badebekleidung
- Handtücher, Vorhänge, Gardinen, Tischtücher, Bettwäsche
- Feder- und Daunendecken sowie Kissen (nur bei geringer Verschmutzung!)
- Plüschtiere ohne Batterien, Schlafsäcke
- Gürtel, Taschen und Rucksäcke
In den Container dürfen nicht:
- Nasse / Verschmutzte Kleidung
- Stofftapete, Stoffschnittreste
- Skischuhe, Inlineskates
- Abgetragene / einzelne Schuhe
- Mit Textil bezogenes Mobiliar
- Matratzen, Sitzkissen, Teppiche
- Textilfremde Materialien
- Kissen und Decken mit Schaumstoff-/Synthetik Füllung
Es wird daran appelliert, nur Kleidung und Schuhe abzugeben, die man auch selbst tragen oder verschenken würde. Die aufgezählten Sachen dürfen nur in normalen Plastiksäcken eingeworfen werden. In allen Fällen zählt: Alles was dreckig, verfärbt, fadenscheinig, zerrissen oder löchrig ist, gehört in den Restmüll. Andere Ablagerungen wie Möbel, Matratzen, Teppiche oder Ähnliches sind über den Sperrmüll zu entsorgen!
Wenn jemand Sachen trotz voller Container ablegt, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit kann nur dann geahndet werden, wenn der Verursacher oder die Verursacherin auf frischer Tat ertappt wird, weshalb um Aufmerksamkeit gebeten wird.
Die Stadtverwaltung Usingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindrucksvoll, sich an diese Regelung zu halten, denn nur wenn alle ordentlich mitwirken, bleibt das Stadtbild von Usingen sauber und schön.
Für Rückfragen steht das Amt für Steuern & Gebühren der Stadt Usingen, steuern.gebuehren@usingen.de zur Verfügung.
