Bebauungsplan „Am Heidigkopf / Vor der Gaß,
Stadtteil Eschbach


Bauleitplanung der Stadt Usingen, Stadtteil Eschbach
Bebauungsplan „Am Heidigkopf / Vor der Gaß“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Heidigkopf / Vor der Gaß“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die bedarfsorientierte städtebauliche Entwicklung eines neuen Wohnquartiers am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Eschbach geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Eschbach, Flur 1, das Flurstück 420 teilweise, in der Flur 2 die Flurstücke 36 teilweise, 52/1 teilweise, 52/2 teilweise, 53 teilweise, 58 teilweise, 59 teilweise, 60 teilweise, 62/1 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 170 teilweise, 171 teilweise, 173 teilweise, 174 teilweise, 175 teilweise, 176 teilweise, 177 teilweise, 178/1 teilweise, 178/2, 179 und 180. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden, nicht maßstäblichen Übersichtskarte.


Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Immissionsschutzgutachten (Geruchsimmissionen) liegen in der Zeit von Montag, dem 17.07.2023 bis einschließlich Freitag, dem 18.08.2023 Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat, öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Amts möglich:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag    08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag                                                            08:00 – 18:00 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während des oben genannten Zeitraums können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die vorgenannten Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter der Adresse www.usingen.de/bauen-und-stadtentwicklung/staedtebauliche-gebietsentwicklung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.


Usingen, den 08.07.2023

 

Für den Magistrat der Stadt Usingen


gezeichnet
Steffen Wernard
Bürgermeister