Schleichenbach 2 - Nahwärme und Förderprogramm

Schleichenbach 2 - Nahwärme & Förderprogramm

Förderprogramm für Niedrigenergiehäuser im Neubaugebiet Schleichenbach II


Ablauf der Beantragung einer Förderung:

  1. Das Gebäude wurde fertiggestellt
  2. Ein Sachverständiger weist den energetischen Standard nach (Berechnung).
  3. Ausfüllen und unterschreiben des Förderantrags (Antragsteller und Sachverständiger)
  4. Einreichen der vollständigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Usingen (Bauamt)
  5. Sie erhalten eine Benachrichtigung durch die Stadtverwaltung

Benötigte Unterlagen (zwingend notwendig!):

  • Förderantrag
  • Berechnungsunterlagen (siehe Förderantrag)
  • Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test)
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitte
  • Wärmebrückenberechnung
  • Berechnungsunterlagen zum hydraulischen Abgleich


Anlagen/Förderanträge für Niedrigenergiehäuser im Schleichenbach II


Energieversorgung Offenbach AG

Für das Nahwärme-Versorgungsgebiet „Usingen Schleichenbach 2“ ist – bei Bedarf des jeweiligen Grundstückseigentümers – die Energieversorgung Offenbach AG zuständig.

Ansprechpartner:

Elmar Thierolf

Projektleiter Energiedienstleistungen & Contracting

Andréstraße 71

63067 Offenbach

+49 69 8060-2665

+49 69 8060-2609