Schleichenbach 2 - Nahwärme & Förderprogramm
Förderprogramm für Niedrigenergiehäuser im Neubaugebiet Schleichenbach II
Ablauf der Beantragung einer Förderung:
- Das Gebäude wurde fertiggestellt
- Ein Sachverständiger weist den energetischen Standard nach (Berechnung).
- Ausfüllen und unterschreiben des Förderantrags (Antragsteller und Sachverständiger)
- Einreichen der vollständigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Usingen (Bauamt)
- Sie erhalten eine Benachrichtigung durch die Stadtverwaltung
Benötigte Unterlagen (zwingend notwendig!):
- Förderantrag
- Berechnungsunterlagen (siehe Förderantrag)
- Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
- Wärmebrückenberechnung
- Berechnungsunterlagen zum hydraulischen Abgleich
Anlagen/Förderanträge für Niedrigenergiehäuser im Schleichenbach II
Energieversorgung Offenbach AG
Für das Nahwärme-Versorgungsgebiet „Usingen Schleichenbach 2“ ist – bei Bedarf des jeweiligen Grundstückseigentümers – die Energieversorgung Offenbach AG zuständig.